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Je länger der Zeitraum bis zum geplanten Abflug ist, desto günstiger ist in der Regel das Ticket. Außerdem gilt, dass die Chance auf die günstigsten Tickets außerhalb der Hauptverkehrszeiten, wie z. B. während der Woche, größer ist. Die Ticketpreise steigen, je näher der Abflugtermin rückt. Buchen Sie also so früh wie möglich und profitieren Sie von unseren günstigen Angeboten.

Gerne informieren wir Sie über unsere besonderen Angebote wie z. B. Sonderaktionen, bei denen wir nur für kurze Zeit zusätzliche Tickets zum absoluten Niedrigpreis im Internet anbieten.

Im Flyby-Buchungsdurchlauf wird nach der Flugauswahl der Gesamtpreis pro Person ausgewiesen. Dieser setzt sich zusammen aus dem Netto-Flugpreis, den Steuern, den Gebühren und einem etwaigen Kerosinzuschlag. Alle diese Kosten sind im Gesamtpreis bereits inkludiert. Die Service Charge ist noch nicht enthalten. Der Gesamtpreis wird für Hin- und Rückflug gesondert aufgeschlüsselt.

Auf der Angebotsseite wird der Bruttoflugpreis inkl. Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag, jedoch ohne Service Charge angezeigt.

Nein, denn bei uns sind alle Flüge bereits von Beginn an Business Class.

Unsere Preise beziehen sich immer auf die einfache Strecke, da Sie mit wenigen Ausnahmen alle Flüge frei miteinander kombinieren können. Bitte beachten Sie hierzu auch die folgende Rubrik.

Alle Flüge sind frei miteinander kombinierbar. Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer und auch keine Aufschläge bei einer Reisedauer von mehr als vier Wochen.
 
Alle Flüge können sowohl national als auch international kombiniert werden (z. B. Wien - München - Berlin - Salzburg). Inlands- und internationale Flüge werden aufgrund der separat auszuweisenden Steuern getrennt abgerechnet.

Sie können Ihre Flüge über www.flyby24.com, im Reisebüro und telefonisch über unser Service-Center » buchen.

Bei der Buchung im Internet wird eine Service Charge in Höhe von 10 € pro Person und Buchung erhoben. Bei der telefonischen Flugbuchung über unser Service-Center fällt eine Service Charge von 20 € pro Person und Buchung an. Für Kleinkinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr entfällt diese Gebühr.

Die Service Charge wird im Flyby-Buchungsdurchlauf nach der Flugauswahl pro Person angezeigt und in der Rechnung separat ausgewiesen. Bei Umbuchungen fällt keine zusätzliche Service Charge an. Im Falle einer Stornierung der Flugbuchung ist diese Gebühr nicht erstattungsfähig.

Eine Buchung über das Internet ist bis spätestens 24 Stunden vor Abflug möglich. Kurzfristigere Buchungen sind telefonisch über unser Service-Center möglich.

Eine Sitzplatzreservierung ist auf unseren Businessflügen aufgrund der unterschiedlichen Konfigurationen nicht möglich. Ein Fensterplatz ist aber aufgrund der Art und Beschaffenheit der Fluggeräte auf fast allen Flügen verfügbar.

Umbuchungen und/oder Änderungen des Teilnehmernamens sind im Rahmen der Ticketgültigkeit (365 Tage) möglich und können telefonisch über unser Service-Center  vorgenommen werden. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von 24 Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit möglich. Nach Ablauf des gebuchten Reiseantritts ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Erstattungen für nicht genutzte Strecken sind ausgeschlossen.

Umbuchungen vor Abflug: Die Änderung des Flugtermins ist bis 24 Stunden vor Ihrem gebuchten Abflug einfach per Telefon über unser Service-Center möglich. für eine derartige Umbuchung als Entgelt 30 EUR für einen Kurz- oder Mittelstreckenflug bzw. 100 EUR für einen Langstreckenflug pro Person, zuzüglich der Differenz zum tagesaktuellen, ggf. höheren Flugpreis.

Sollte zum Zeitpunkt der Umbuchung der gebuchte Tarif nicht mehr verfügbar sein, ist sowohl die Differenz zum verfügbaren Tarif als auch die Umbuchungsgebühr zu zahlen. Bei Umbuchungen auf einen niedrigeren Tarif wird der Differenzbetrag zum Originaltarif nicht erstattet.

Es ist nicht möglich, von einem internationalen Flug auf einen Inlandsflug umzubuchen. Dasselbe gilt für Umbuchungen von einem Inlandsflug auf einen internationalen Flug oder auf einen Inlandsflug innerhalb eines anderen Landes.

Die Änderung eines Teilnehmernamens ist nur bis zum Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Bei der Namensänderung wird wie bei der Umbuchung der höhere Flugpreis zuzüglich eines zusätzlichen Entgelts von 25 EUR pro Person berechnet.
 
Für Umbuchungen und/oder Änderung des Teilnehmernamens ist eine Zahlung der Gebühren nur über die zugelassenen Kreditkarten möglich. Umbuchungsgebühren für Kleinkinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr fallen nicht an. Auf die Umbuchungsgebühr wird keine Ermäßigung gewährt.

Umbuchungen aus dem Zielgebiet: Die Änderung des Rückflugtermins ist bis 24 Stunden vor Ihrem gebuchten Rückflug einfach per Telefon über unser Service-Center möglich. für eine derartige Umbuchung als Entgelt 30 EUR für einen Kurz- oder Mittelstreckenflug bzw. 100 EUR für einen Langstreckenflug pro Person, zuzüglich der Differenz zum tagesaktuellen, ggf. höheren Flugpreis. Eine Umbuchung am Zielort ist nur vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen möglich.

Wird ein gebuchter Kurz- oder Mittelstreckenflug nicht angetreten oder storniert, darf Flyby folgende Beträge berechnen:
- bis 28 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Beförderungsentgeltes
- bis 14 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Beförderungsentgeltes
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Beförderungsentgeltes
- bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80 % des Beförderungsentgeltes
- am Tag des Reiseantritts: 100% des Beförderungsentgeltes (netto).
Bitte beachten Sie, dass die Service Charge nicht erstattungsfähig ist.

Die Stornierung des gebuchten Fluges oder einer anderen bestätigten Leistung (wie z. B. Sitzplatzreservierung, Tierbeförderung, Sonderreservierungen) muss vor Reiseantritt telefonisch oder schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer mitgeteilt werden
- per E-Mail an serviceteam@flyby24.com,
- per Fax an +43 (0)662-908818-99 oder
- per Brief an Flyby Management Ltd., Service-Team, Wolfgangseestrasse 24/2, A-5322 Hof/Salzburg. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei Flyby.

Zu den Rufnummern unserer Service-Center im In- und Ausland.

Der Abschluss einer Reiseversicherung, z. B. bei unserem Kooperationspartner XXX Reiseversicherung AG wird empfohlen. Buchen können Sie die speziellen Flyby-Angebote über unser Service-Center oder direkt bei der Internet-Buchung.

Mehr Informationen zu den einzelnen Versicherungen »

Per Kreditkarte: Diners, MasterCard und Visa (Visa Electron wird nicht akzeptiert). Bei Neubuchungen fällt pro Vorgang eine Kreditkartengebühr von 7 EUR für innerdeutsche Flüge und 6 EUR für internationale Flüge an.

Flyby-Fluggutscheine können nur über das Service-Center von Flyby unter Angabe der Gutschein-Nummer und des Gutschein-Codes eingelöst werden.

Flyby-Fluggutscheine sind ab Kaufdatum ein Jahr lang gültig. Der Gutscheinbetrag steht erst für Flugbuchungen zur Verfügung, wenn die Bezahlung des Gutscheins bei der Fluggesellschaft eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass für eine erfolgreiche Anrechnung des Flyby-Fluggutscheins die Währung des Gutscheins und die gewählte Währung bei der Flugbuchung identisch sein müssen.

Hier können Sie Flyby-Fluggutscheine erstellen »

Wählen Sie den gewünschten Betrag und Ihr Lieblingsmotiv aus und versehen Sie Ihren Flyby-Fluggutschein mit einem kurzen persönlichen Gruß. Der Gutschein kann per E-Mail versendet oder ausgedruckt und verschenkt werden.

Beim ticketlosen Fliegen mit FTIX werden Ihre Reisedaten elektronisch gespeichert und an den mit dem Check-In beauftragten Mitarbeiter am Flughafen übermittelt. Bei Buchung erhalten Sie eine Vorgangsnummer, mit der Sie sich zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass beim Check-in ausweisen.

Wenn Sie über das Internet buchen, können Sie Ihre Buchungsbestätigung sofort ausdrucken. Sie erhalten sie auch per E-Mail, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben. Es besteht bei der Internetbuchung weiterhin die Möglichkeit, sich die Vorgangsnummer und die wichtigsten Flugdaten per SMS auf ein Handy senden zu lassen.

Sie erhalten von Flyby auf Wunsch eine elektronisch signierte Rechnung in Form eines PDF. Diese Rechnung verfügt über eine qualifizierte elektronische Signatur, die vom Finanzamt anerkannt wird, und berechtigt somit zum Vorsteuerabzug.

Mehr Informationen zur elektronisch signierten Rechnung »

Nein, unsere Tickets sind nicht übertragbar. Sie sind immer auf eine bestimmte Person ausgestellt, die sich am Check-in mit einem gültigen Lichtbildausweis wie z. B. Personalausweis oder Reisepass und der Buchungsnummer ausweisen muss.

Allerdings ist die Änderung eines Teilnehmernamens bis zum Abflug der ersten Flugstrecke möglich.

Weitere Informationen zur Änderung des Teilnehmernamens »

Wenn Sie nicht rechtzeitig am Check-in erscheinen, verlieren Sie Ihren Beförderungsanspruch, sind aber trotzdem zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet. Leider können wir in einem solchen Fall keine kostenlose Umbuchung oder Stornierung vornehmen. Ein Flug mit einer anderen Maschine ist nur durch eine erneute Buchung und Bezahlung möglich.

Bitte beachten Sie daher die genauen Meldeschlusszeiten » für die einzelnen Abflughäfen.

Ja, Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden an Bord von airberlin ermäßigt befördert.

Genaue Informationen zu den Ermäßigungen für Kinder »

Ja! Als Gruppenreise gilt eine Buchung, bei der mindestens 6 Personen (ohne Babys) einen gemeinsamen Hinflug und/oder einen gemeinsamen Rückflug zu einem Reiseziel haben.

Auf Optionen/Buchungen über CRS-Systeme, Internet und Service-Center wird keine Gruppenermäßigung gewährt.

Lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot durch uns erstellen. Füllen Sie hierzu einfach die Buchungsanfrage für Gruppen ab 6 Personen » aus.

Tel.: +43 (0)662-908818-33
Fax: +49 (0) 662-908818-88
E-Mail: Gruppen@flyby24.com

Derzeit leider noch nicht. Unser Bonusprogramm ist noch in Ausarbeitung. Durch Registrierung für unseren Newsletter können wir Sie über diesbezügliche Neuigkeiten informieren.

Zum kostenlosen Flyby Newsletter-Abo »

Schwangere Frauen werden bis zur 4. Woche vor dem errechneten Geburtstermin befördert. Auch der Rückflug muss bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein. Zum Nachweis darüber, dass die 36. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist, kann die Vorlage des Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.

Auf unserer Service-Seite Service für Familien » informieren wir Sie umfassend zu den Themen Kinderermäßigung, Sitzplatzreservierung und Freigepäck für Kinder sowie Bordservice für die kleinen Passagiere. Dort finden Sie auch Hinweise dazu, welche Kindersitze auf Flügen verwendet werden können.

Bitte beachten Sie, dass ein Kind bis zum 2. Geburtstag nur in Begleitung eines Elternteils/ Erziehungsberechtigten oder eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) reisen darf. Kinder bis zum 5. Geburtstag dürfen auch von Geschwistern ab 16 Jahren mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Elternteils/ Erziehungsberechtigten begleitet werden. Kinder ab dem 5. bis zum 12. Geburtstag gelten nur dann nicht als unbegleitet (UMNR=Unaccompanied Minor), wenn sie von einer Person (ab 16 Jahren) begleitet werden. Bitte beachten Sie, dass bei unbegleiteten Kindern z. B. eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten notwendig sein kann.

Alle Bedingungen erfahren Sie bei unserem Service-Center »

Kinder ab dem 5. Geburtstag können bei Flyby auch allein reisen. Unsere Piloten kümmern sich ganz besonders um die kleinen Gäste. Flugtickets für allein reisende Kinder zwischen dem 5. und 12. Geburtstag müssen über unser Service-Center gebucht werden. Ein Aufschlag von 30 EUR pro Strecke wird erhoben.

Wir bitten Sie zu beachten, dass eine Begleitung vom/zum Flughafen notwendig ist und dass die Begleitperson bis zum Start des Flugzeuges am Flughafen verbleiben muss bzw. zur planmäßigen Ankunftszeit des Flugzeuges am Flughafen anwesend sein muss. Der Abholer des Kindes muss bei Abflug namentlich benannt werden und sich bei Übergabe des Kindes am Ankunftsort ausweisen können. Bitte finden Sie sich 1 Stunde vor dem geplanten Abflug für die Erledigung aller notwendigen Formalitäten zum Check-in ein.

Beim Check-in wird Ihr Kind für den Flug eingecheckt und die UMNR-Tasche vorbereitet, die Ihr Kind während des Fluges bei sich trägt. In dieser Tasche befinden sich das Flugticket Ihres Kindes, die Bordkarte für den Flug, ein gültiges Ausweisdokument des reisenden Kindes und das UMNR-Formular.
In dieses Formular tragen Sie bitte folgende Angaben ein:
- Name und Alter des Kindes;
- Name, Adresse und Telefonnummer der Begleitperson zum Flughafen;
- Name, Adresse und Telefonnummer des Abholers am Zielflughafen.
Das UMNR-Formular können Sie schon jetzt vorbereiten. Tragen Sie die notwendigen Angaben einfach in das hier hinterlegte Formular » ein und drucken Sie es anschließend fünfmal aus.

Flyby und seine Flugunternehmer behalten sich das Recht vor, alle für richtig gehaltenen Maßnahmen zu ergreifen, um die sichere Obhut des Kindes zu gewährleisten, sollte das Kind nicht wie vereinbart abgeholt werden. Diese Maßnahmen können den Rücktransport des Kindes zum Abflughafen einschließen. Die dadurch entstehenden Auslagen müssen der Luftverkehrsgesellschaft erstattet werden.

Flyby bietet für geh- bzw. schwerbehinderte Fluggäste eine kostenlose Begleitung am Abflughafen und bei Ankunft am Zielflughafen an, ebenso werden Rollstühle für die Beförderung zum und vom Flugzeug bereitgestellt.

Begleitpersonen zahlen auf innerdeutschen Flügen nur die Flughafengebühren. Medizinische Hilfsmittel, Geräte und Medikamente werden kostenlos im Laderaum transportiert. Blinde Fluggäste können ihre Blindenhunde mit in die Kabine nehmen. Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, melden Sie ihn bitte beim Service-Center » an.

Für die Beförderung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität an Bord von Flyby-Flügen gelten besondere Sicherheitsvorschriften »

Einige Länder verlangen in ihren Einreisebestimmungen die Vorlage eines gültigen Reisepasses, eines Visums und/oder besonderer Formulare. Auch die Gesundheitsbestimmungen variieren.

Hier erhalten Sie Informationen über besondere Einreiseformalitäten »

Bitte informieren Sie sich vor Abreise über die aktuellen Einreisebestimmungen unter www.timaticweb.com . Diese Informationen sind nur auf Englisch verfügbar. Informationen in Ihrer Landessprache erhalten Sie in der Regel beim Auswärtigen Amt/Außenministerium.

Hinweis für Eltern: Bitte beachten Sie, dass Kinder für die Einreise in bestimmte Länder im Besitz eines gültigen EU-Reisepasses sein müssen, da Kinderausweise nicht anerkannt werden. Weiterhin ist es bei mitreisenden Kindern üblich, dass geprüft wird, ob das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten oder mit deren Einverständnis reist. Aus diesem Grunde sollten Eltern, deren Kinder nicht den gleichen Familiennamen tragen, weitere Dokumente mitführen, die belegen, dass es sich um die eigenen Kinder handelt. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall das Auswärtige Amt in Ihrem Zielland, um landesspezifische Besonderheiten zu prüfen.

Für eine reibungslose Abfertigung und einen pünktlichen Abflug bitten wir Sie, sich rechtzeitig beim Check-in einzufinden, so dass Sie spätestens zur Meldeschlusszeit eingecheckt haben. Hier finden Sie die genauen Meldeschlusszeiten für die einzelnen Abflughäfen.

Passagiere, die nach Ablauf der Meldeschlusszeit ihres Fluges am Check-in-Schalter eintreffen, können unter Umständen nicht mehr einchecken, verlieren ihre Flugberechtigung und haben keinen Anspruch auf Rückvergütung, Gutschrift oder kostenlose Umbuchung.

Beachten Sie außerdem, dass Sie je nach Flughafen mit unterschiedlichen Wartezeiten beim Check-in und an den Sicherheitskontrollen rechnen müssen. Planen Sie auch ein, dass Sie unter Umständen längere Wegstrecken innerhalb des Flughafens zurücklegen müssen.

Die Rückbestätigung Ihrer Flugzeit ist nicht notwendig. Sollte sich eine Änderung bezüglich Ihres Fluges ergeben, werden Sie von uns informiert. Bitte geben Sie deshalb bei der Flugbuchung unbedingt Ihre Kontaktdaten (Mobilfunk und E-Mail) an.

Auf unserer Service-Seite Reisegepäck » informieren wir Sie umfassend zu den Themen Freigepäck, Handgepäck, Übergepäck sowie Sport- und Sondergepäck. Dort finden Sie auch Hinweise dazu, welche Gegenstände im Reisegepäck verboten sind.

Die EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union sowie von Großbritannien und der Schweiz abgehen, unabhängig von deren Bestimmungsort (also auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge).

1. Wie lautet die Verordnung?
Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Plastikbeutel gestattet. Der entsprechende Plastikbeutel muss transparent sein und einen integrierten Verschluss (z. B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.

2. Was zählt zu den "Flüssigkeiten"?
Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.

3. Gibt es Ausnahmen für Medikamente oder Babynahrung?
Ja: Erlaubt sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder -säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit nachweisen (z. B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität etc.).

4. Welche Regelungen gelten für Einkäufe in Duty Free Shops bzw. an Bord des Flugzeugs?
Duty Free-Waren, die am Abflugtag nach der Bordkartenkontrolle in einem Geschäft an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.

5. Was ist bei Umsteigeverbindungen zu beachten?
Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Umsteigeverbindung, bei welcher der erste Flug und der Anschlussflug von einem Flughafen innerhalb der EU erfolgen, so können Flüssigkeiten, die die Bestimmungen von Punkt 4 erfüllen, mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden. Das gilt nicht für Flüge aus Drittländern, die nicht den EU-Regelungen unterliegen.

6. Ist aufgrund der EU-Verordnung mit längeren Wartezeiten am Flughafen zu rechnen?
Da die EU-Verordnung eine aufwändige und genaue Kontrolle des Handgepäcks erfordert, ist davon auszugehen, dass sich die bisherigen Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig vor der geplanten Abflugzeit am Abfertigungsschalter/Check-in einzufinden.

7. Gibt es weitere Sicherheitsbestimmungen, die am Flughafen zu beachten sind?
Die Passagiere sind dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie z. B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen. Bitte beachten Sie, dass bei airberlin das Handgepäckstück in seiner Größe auf maximal 55 x 40 x 20 cm beschränkt ist. Ausnahmeregeln, wie z. B. für Musikinstrumente, bleiben weiterhin bestehen.

Die bereits bestehenden Bestimmungen » zu verbotenen Gegenständen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck bleiben gültig.

Flyby hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Flyby transportiert Tiere je nach Gewicht und Größe in der Kabine oder im Laderaum des Flugzeugs. Bitte beachten Sie, dass die gültigen Tierschutzbestimmungen sowie die Ein- und Ausfuhrbestimmungen der betroffenen Länder eingehalten werden müssen.
Weitere Informationen zur Beförderung von Tieren »

Sollten eines oder mehrere Gepäckstücke bei der Ankunft nicht auffindbar oder beschädigt sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Piloten des Fluges sowie an unser Service Center. Auf unserer Service-Seite Reisegepäck » erhalten Sie weitere Informationen zu Gepäckbeschädigung und –verlust.

Das Service-Center ist rund um die Uhr besetzt. Hier finden Sie die Rufnummern unserer Service-Center » im In- und Ausland.

Wir informieren Sie 14-tägig mit unserem kostenlosen Newsletter per E-Mail über besondere Angebote und neueste Unternehmensnachrichten. Außerdem enthält der Newsletter auch attraktive Gewinnspiele und Angebote unserer Kooperationspartner.

Hier geht's zum kostenlosen Flyby Newsletter-Abo »

Bei technischen Problemen informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular »

Auf manchen Flügen abhängig von Operator und Flugstrecke bieten wir auch ein Bordservice an. Informationen darüber erhalten Sie beim jeweiligen Buchungsdurchlauf.

Ja, bei Fragen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wenden Sie sich bitte an die:

Pressestelle
Tel.: +43 (0)662 908818 30
Fax: +43 (0)662 908818 88
E-Mail: presse@flyby24.com

Bei Fragen zum Thema Journalistenbuchung wenden Sie sich bitte an die:

Journalistenbuchungsstelle
Tel.: +43 (0)662 908818 28
Fax: +43 (0)662 908818 88
E-Mail: schnorrer@flyby24.com

Flyby bietet Firmenkunden individuelle, flexible Tarife, die genau auf die Bedürfnisse Ihrer Firma/ Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Wenden Sie sich bitte an:

Flyby Management Ltd.
Corporate Service
Tel.: +49 (0)662 908818 26
E-Mail: corporate@flyby24.com

Hier finden Sie alle Informationen zu den häufigsten Fragen rund ums Thema Fliegen mit Flyby.

Hier können Sie die FAQ gezielt durchsuchen:

 

Frequently Asked Questions

Buchung

Wie komme ich an die günstigen Flugtickets?
Wie setzen sich die Preise bei Flyby zusammen?
Gibt es auf Flugangeboten von Flyby eine eigene Business Class?
Gelten die Preise für den einfachen Flug oder für einen Hin- und Rückflug?
Sind die Flüge kombinierbar?
Wie kann man buchen?
Wie kurzfristig kann man buchen?
Kann man einen Sitzplatz reservieren?
Sind Umbuchungen möglich?
Ist die Stornierung eines Fluges möglich?
Wie kann der Flug bezahlt werden?
Wie löst man einen Flyby-Fluggutschein ein?
Wie erhält man die Reiseunterlagen?
Wie erhalte ich eine elektronisch signierte Rechnung?
Sind die Tickets übertragbar?
Flug verpasst – was nun?

Ermäßigungen

Gibt es Ermäßigungen für Kinder?
Gibt es Gruppenermäßigungen?
Gibt es ein Bonusprogramm?

Schwangere, Kinder und hilfsbedürftige Personen

Bis zu welchem Schwangerschaftsmonat dürfen werdende Mütter fliegen?
Wie reist man mit einem Kleinkind/Kind?
Was ist bei allein reisenden Kindern zu beachten?
Was ist bei hilfsbedürftigen Personen zu beachten?

Wichtiges vor dem Flug

Welche Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften müssen beachtet werden?
Wann muss man spätestens am Flughafen sein?
Muss ich mir die Flugzeit rückbestätigen lassen?

Reisegepäck

Welche Regelungen gelten für das Reisegepäck?
Was beinhaltet die EU-Handgepäckregelung?
Was ist bei der Beförderung von Haustieren zu beachten?
Gepäckbeschädigung oder -verlust – an wen kann ich mich wenden?

Service

Wie und wann kann man das Service-Center erreichen?
Wo und wie kann man sich über spezielle Angebote informieren?
Wer hilft bei technischen Problemen?
Gibt es Service an Bord?
Gibt es eine Journalisten-Hotline?
Gibt es einen speziellen Service für Firmen?

 
 
 
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